Unfallversicherung
Was ist denn ein Unfall?
Laut Wikipedia zählen Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle, Verbrennungen und penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) sowie Stromunfälle zu den häufigsten Unfallereignissen mit Körperschäden. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen oder menschliche Fehlhandlung.
Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
Warum soll eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden?
Folgende Leistungen kann eine Unfallversicherung z. B. beinhalten
- Fehlender Unfallschutz in der Freizeit wird gedeckt
- Impfschäden inbegriffen - bei neuartigen Imfpstoffen, z. B. gegen Corona-Virus (Covid 19) ein wichtiger Baustein
-
Die wirtschaftlichen Nachteile werden ausgeglichen, die dem Versicherten bei Invalidität entstehen
-
Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird eine vereinbarte lebenslängliche Unfallrente gezahlt
-
Im Fall des Unfalltods des Versicherten wird eine mitversicherte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen fällig
-
Eine Übergangsleistung wird gezahlt, wenn der Versicherte noch 6 Monate nach einem Unfall in seiner Arbeitsfähigkeit mindestens zu 50 % beeinträchtigt ist
-
Das erweiterte Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag stationärer Behandlung im Krankenhaus geleistet
- Die Zahlungen für Kosmetische Operationen sind inbegriffen
-
Such- und Rettungskosten sind bis zu 50.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Dies gilt auch bei einem Unfallverdacht
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen