Baukindergeld

Baukindergeld - diese Förderung ist derzeit ausgelaufen!

Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.

Bayerisches Baukindergeld Plus -

Was ist in Bayern anders?

Der Freistaat Bayern möchte für Familien mit Kind(ern) und Alleinerziehende den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie erleichtern. Dafür verstärkt der Freistaat Bayern den vorgesehenen Betrag des Bundes deutlich. Mit dem Baukindergeld des Bundes bekommen Familien und Alleinerziehende pro Kind und Jahr 1.200 Euro über 10 Jahre. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Paare oder Alleinerziehende, die Baukindergeld des Bundes erhalten, sind zuwendungsberechtigt und können den Förderantrag auf das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo stellen.

Bayerische Eigenheimzulage:

Zuschuss zum Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum

Im Namen und im Auftrag des Freistaats Bayerns gewährt die BayernLabo Zuwendungen für den Bau und Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken. Die Bayerische Eigenheimzulage ist in diesem Sinne ein einmaliger Zuschuss zur Bildung von Wohneigentum in Bayern.

Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro als einmaliger Festbetrag.

Grundsätzliche Voraussetzungen für Bayerische Förderungen

Antragsteller ist mindestens zu 50% Miteigentümer (oder Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft)

Antragsteller darf zum Kaufdatum / zum Datum der Baugenehmigung keine andere Immobilie besitzen

Zu versteuerndes Einkommen des Antragstellers liegt innerhalb der Maximalgrenze

Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit seit mind. 1 Jahr in Bayern

Zuwendungsberechtigt ist die Person, die auch den Antrag auf das Baukindergeld der KfW gestellt hat

Antragsteller erhält Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für mind. 1 Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des Antragstellers lebt

Einzug mit Kind in die Immobilie

Datum Kaufvertrag / Baugenehmigung zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021

Gilt nur bei Selbstnutzung von einem Ein- / Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung

Weitere Voraussetzungen für Bayerische Eigenheimzulage

Datum Kaufvertrag / Baugenehmigung zwischen 01.07.2018 und 31.03.2021

Gilt nur bei Selbstnutzung von einem Ein- / Zweifamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder bei Änderung / Erweiterung eines Gebäudes zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit

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