Nettolohnoptimierung
Optimierung einer bestehenden Vergütungsstruktur
Mitarbeiter ohne zusätzliche Personalkosten besser vergüten!

Wie funktioniert die Lohnkostenstrukturierung ?
Vorteile generieren ‐ steuer‐ und abgabenbefreite Vergütungsbausteine nutzen!
Grundprinzip:
- Abgabenpflichtiges Entgelt wird reduziert
- steuer‐ und abgabenbefreite Vergütungsbausteine werden integriert

108 steuer‐ und abgabenbefreite Lohnbestandteile existieren.
Davon im Durchschnitt 7 – 8 Vergütungsbausteine anwendbar in Abhängigkeit von den Rechtsanspruchsbegründenden „Tatbeständen“:
Ausgeübte Tätigkeit
Sozialversicherungsstatus
Individuelle steuerliche Situation
Die gesamte Belegschaft mit einer Maßnahme ansprechen

Mehrwerte
Höherer Nettoauszahlungsbetrag
Umfangreichere Sozialleistungen
Unternehmenszugehörigkeit belohnen
Innerbetriebliches Vertrauensverhältnis weiter festigen
Eigenidentifikation der Mitarbeiter steigern
Innovative Vergütungsverhältnisse ermöglichen
Steuerprogression kappen
Wertschätzung kommunizieren
Eine schematische Darstellung der Funktionsweise der Lohnkostenstrukturierung

Ergebnis:
Weniger Steuern
Weniger Sozialabgaben
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Erhöhter Auszahlungsbetrag
auf dem Konto des Mitarbeiters
Sozialversicherungsrechtliche Wechselwirkungen
Ihre Arbeitnehmer wollen steuerfrei Geld verdienen !
Weniger Lohnsteuer
Weniger Sozialabgaben
Weniger Anspruch im Fall Krankheit, Arbeitslosigkeit, Rente ?
Wie erfolgt die Besserstellung ?
Sie als Arbeitgeber leisten arbeitsrechtlich verpflichtend Zusatzbeiträge in eine Versorgungskasse
Alle Zusatzbeiträge werden zu 100 % von Ihnen als Arbeitgeber bezahlt
Für Ihre Angestellten werden Zusatzleistungsansprüche generiert
Ihre Angestellten haben den Luxus, ausschließlich Leistungsempfänger zu sein!
Sie grenzen sich positiv von anderen Arbeitgebern ab !
Kosten für diese Zusatzleistungen werden aus dem Lohnkostenvorteil finanziert – keine versteckten Zusatzkosten !
Sie sind Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachgekommen !
Höhere Leistung und besserer Leistungsumfang
Krankengeld:
Ø Erhöhung des Leistungsanspruchs: 250 € pro Monat
Lücke zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld wird erheblich minimiert
Keine Aussteuerung nach der 72. Kalenderwoche wie bei gesetzlichen Krankenkassen
Arbeitslosengeld:
Ø Erhöhung des Leistungsanspruchs: 200 € pro Monat
Auch bei Eigenkündigung ab dem ersten Tag
Rente:
Ø Erhöhung des Leistungsanspruchs: 25 € pro Monat
Garantiewerte – keine Unsicherheit über Wertentwicklung der Rentenpunkte
Ansprüche bleiben auch bei Kündigung erhalten
Geht zu 100 % in die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung
Netto‐Lohnerhöhung für den Arbeitnehmer (Kostenneutral oder Kostenreduktion für den AG)
AG kann sich von Mitbewerbern „abgrenzen“ (Fachkräfte binden & gewinnen)
Erhöhtes Nettoentgelt für den Arbeitnehmer (kurzfristige Wirkung)
Maximierte sozialversicherungsrechtliche Absicherung (langfristige Wirkung)
Vollkommene Rechtssicherheit durch interdisziplinäre Beratung
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Sozialversicherungsrecht
Fortlaufende Betreuung über die Vertragslaufzeit durch unser Back‐Office zur ‐ garantierten
Zufriedenstellung des Kunden